Hallo, ich habe im Februar 2012 !! einen Audi A8 D2/4D 4.2 Quattro erworben. Schon bei der Überführungsfahrt musste ich einen Servoölverlust feststellen. In einer Werkstatt wurde ein Schaden am Lenkgetriebe diagnostiziert.
Seit dem führe ich mit dem Verkäufer (Privatperson) einen Rechtsstreit.
In erster Instanz vorm Amtsgericht wurde die Klage wegen arglistiger Täuschung abgewiesen, da nicht eindeutig nachzuweisen ist, dass der Beklagte von dem Lenkgetriebeschaden wusste.
Jetzt geht es vorm Landgericht darum, dass das Fahrzeug nicht wie beschrieben über eine Doppelverglasung verfügt und dass an dem, als Scheckheftgeplegtes Fahrzeug angepriesenem, nur die ers...
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